Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenz und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen der STiNO GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der STiNO GmbH verbindlich und fair für alle Beteiligten. Grundlage jeder Bestellung und jedes Vertrags über Dienstleistungen, Inhalte oder Produkte sind daher stets die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STiNO GmbH, die Sie mit Ihrer Registrierung (auch bei Nutzung kostenloser Dienste) oder Ihrer Bestellung anerkennen und akzeptieren. Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier einsehen und bei Bedarf direkt hier herunterladen und ausdrucken.
Allgemeine Vorschriften
1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STiNO GmbH (nachfolgend STiNO) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der STiNO GmbH. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienstleistungen gelten auch dann, wenn mehrere Dienstleistungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses gemeinsam erbracht werden.
- STiNO erbringt alle Leistungen und liefert Produkte ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn STiNO den Auftrag vorbehaltlos ausführt, selbst wenn STiNO Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden hat.
- STiNO kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit angemessener Vorankündigung ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von STiNO festgelegten Frist, gilt die Änderung als angenommen. STiNO wird den Kunden in der Änderungsmitteilung darüber informieren, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist widerspricht.
- STiNO kann den vollständigen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenlegen, indem ein Link bereitgestellt wird, über den der vollständige Text im Internet abgerufen werden kann.
- Für den Abschluss eines Vertrags ist die Bereitstellung vollständiger und korrekter Daten erforderlich.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zugangskennung aktiviert, die Lizenzschlüssel bereitgestellt oder Waren von STiNO im Hinblick auf die Hauptvertragskomponente geliefert werden.
2. Dienstleistungen von STiNO
- Der Leistungsumfang für jede Software oder Dienstleistung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Software, Hardware oder Dienstleistung.
- Alle Server in den von STiNO betriebenen Rechenzentren sind über eine komplexe Systemarchitektur mit dem Internet verbunden. Der ein- und ausgehende Datenverkehr wird über Router, Load Balancer, Switches usw. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datenübertragungsrate ermöglichen. Es besteht keine direkte Verbindung zwischen den einzelnen Servern und den Internet-Übergabepunkten. Aus technischen Gründen ist die Datenübertragungskapazität für Servergruppen daher an bestimmten Stellen begrenzt. Erhöhter Datenverkehr zu oder von einzelnen Servern kann dazu führen, dass diese und andere technisch verbundene Server nicht die maximal mögliche Datenübertragungsrate am jeweiligen Serverport erreichen. In solchen Fällen wird die Datenübertragungsrate technisch auf die verbundenen Server verteilt. Gleiches gilt für Websites, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehr wird die Datenübertragungskapazität auf die technisch verbundenen Websites verteilt.
- Die Verfügbarkeit der STiNO-Server und Datenpfade bis zum Übergabepunkt an das Internet (Backbone) beträgt im Jahresdurchschnitt mindestens 98 %. STiNO weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der angebotenen Dienste auftreten können, die außerhalb des Einflussbereichs von STiNO liegen. Dies umfasst insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von STiNO handeln, technische Gegebenheiten des Internets, die außerhalb des Einflussbereichs von STiNO liegen, sowie höhere Gewalt. Soweit solche Umstände die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von STiNO bereitgestellten Dienste beeinträchtigen, bleibt die Vertragskonformität der von STiNO erbrachten Dienste unberührt.
- STiNO und die beauftragten Rechenzentren führen regelmäßig Wartungsarbeiten an ihren Systemen durch, um die Netzwerksicherheit, die Netzwerkintegrität, die Interoperabilität der Dienste und den Datenschutz zu gewährleisten. Zu diesem Zweck können sie ihre Dienste unter Berücksichtigung der Kundeninteressen vorübergehend aussetzen oder einschränken, sofern dies aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist. STiNO wird die Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in Zeiten geringer Auslastung durchführen. Sollten längere vorübergehende Aussetzungen oder Einschränkungen der Dienste erforderlich sein, wird STiNO den Kunden im Voraus über Art, Umfang und Dauer der Störung informieren, sofern dies unter den gegebenen Umständen objektiv möglich ist und die Benachrichtigung die Behebung bestehender Störungen nicht verzögert.
- STiNO kann seine Dienstleistungen in dem Umfang ändern, wie dies für den Kunden zumutbar ist, wobei die Interessen des Kunden und von STiNO zu berücksichtigen sind.
- Soweit dies erforderlich und zumutbar ist, ist der Kunde verpflichtet, im Falle einer Änderung mitzuwirken, z. B. durch erneute Eingabe der Zugangsdaten oder durch einfache Anpassungen an seinen Systemen.
- Kostenlose Dienste und Angebote wie Testkonten können von STiNO jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.
- Links, Verweise auf das Portal oder Hinweise auf Sponsoren dürfen nicht aus den kostenlos angebotenen Diensten entfernt werden.
3. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise ab Werk Landsberg, zuzüglich Fracht, Versicherung, Zölle, vereinbarte Installation, ausländische Steuern usw., zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
- Bestellungen unterliegen der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Zahlungen werden nur per Vorauszahlung akzeptiert.
- Sollten wir Ansprüche gegen den Kunden haben – unabhängig von deren Rechtsgrundlage –, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Kunden zu, bis unsere Ansprüche vollständig beglichen sind.
- Gebühren für Softwaremiete, Dienstleistungen und Inhalte sind im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit zu entrichten.
- STiNO kann die Preise zu Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Frist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von STiNO gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als akzeptiert. STiNO wird den Kunden in der Änderungsmitteilung darüber informieren, dass die Änderung in Kraft tritt, sofern er keinen Widerspruch einlegt.
4. Leistungsfreiheit, Lieferzeit, Teillieferung, Widerrufsrecht, Gefahrübergang bei Lieferung
- Die rechtzeitige und korrekte Selbstlieferung bleibt vorbehalten, es sei denn, wir haben eine Leistungsgarantie übernommen oder darüber hinaus ein Beschaffungsrisiko.
- Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit Zahlungseingang und ist abhängig vom Eingang aller vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen und Informationen sowie der Klärung aller Bestelldetails, insbesondere aller technischen Fragen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
- Wir haften nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere Verkehrsbehinderungen, betriebliche Störungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel oder Krieg, es sei denn, wir haben eine Garantie für den Erfolg der Lieferung übernommen oder ein Beschaffungsrisiko getragen. Können wir in solchen Fällen nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist liefern, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dauert ein Lieferhindernis auch nach der angemessen verlängerten Lieferfrist an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Können wir den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns auf unser Verlangen und innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen, ob er weiterhin auf die Lieferung besteht. Reagiert er nicht, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen.
- Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk Schwentinental“. Der Versand erfolgt stets auf Risiko des Kunden, auch wenn die Lieferung von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgt – und selbst wenn der Versand frachtfrei ist und/oder mit eigenem Personal oder Fahrzeugen des Unternehmens durchgeführt wird.
- Wurde die Lieferung durch uns vereinbart, muss der Kunde rechtzeitig qualifiziertes Personal und die erforderliche technische Ausrüstung (z. B. Gabelstapler) für eine reibungslose Entladung bereitstellen. Es wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug direkt zum Entladeort fahren und sofort entladen werden kann. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung gestellt.
5. Ansprüche wegen Mängeln bei Warenlieferungen
- Gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, zu prüfen, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zumutbar ist. Wird ein Mangel entdeckt, ist uns dieser unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als abgenommen, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar. Tritt ein solcher Mangel später auf, ist er uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als abgenommen. Die §§ 377 und 381 HGB bleiben unberührt.
- Der Kunde bleibt auch im Falle eines Rückgriffs des Unternehmers gemäß § 478 BGB von seiner Untersuchungspflicht hinsichtlich der Ware befreit. Meldet er in einem solchen Fall den vom Kunden gerügten Mangel nicht unverzüglich, gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
- Im Falle einer Nacherfüllung aufgrund von Mängeln sind wir nur dann zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Reise- und Arbeitskosten, verpflichtet, wenn die Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Geschäftsadresse des Kunden verbracht wurde, an die die Lieferung erfolgte. (Diese Klausel gilt nicht im Falle eines Regresses nach § 478 BGB).
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden, einschließlich Schadensersatzansprüche, verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 478 BGB sowie nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens uns oder unserer Erfüllungsgehilfen.
- Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Reparatursendungen müssen stets eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung enthalten.
6. Pflichten des Kunden
- STiNO haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens STiNO oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt STiNO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer Weise, die den Vertragszweck gefährdet, ist die Haftung auf den typischen Schaden begrenzt, den STiNO bei Vertragsschluss vernünftigerweise hätte vorhersehen können, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
- Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß Ziffer 1 gelten nicht nur für vertragliche Ansprüche, sondern auch für sonstige Ansprüche, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeudeter Aufwendungen anstelle der Vertragserfüllung.
- Wir haften nur dann für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich schriftlich übernommen haben.
- Die oben genannten Regelungen beinhalten keine Umkehr der Beweislast.
- Rechte bei Mängeln (früher Gewährleistung)
STiNO gewährleistet, dass die gelieferten Artikel den in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Produktbeschreibung oder den gesondert vereinbarten Eigenschaften enthaltenen Funktions- und Leistungsmerkmalen entsprechen. Technische Daten oder Qualitätsbeschreibungen von STiNO stellen keine Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich von STiNO als solche bestätigt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Softwarefehler aufgrund des aktuellen Stands der Technik nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Softwarekorrekturen erfolgen in der Regel durch Updates, die sowohl vom Kunden als auch vom Softwarehersteller identifizierte Fehler beheben können. Der Kunde muss angemessene Implementierungszeiten für die Entwicklung dieser Updates akzeptieren.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für die Nutzung der Software sowie der darin enthaltenen Inhalte und Informationen.
Dies schließt Stino und seine Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter ein. Aktionäre, Partner, Lizenzgeber oder Vertreter haften unter keinen Umständen für zufällige, indirekte oder Folgeschäden sowie für Folgeschäden oder übermäßige Schadensersatzansprüche jeglicher Art (einschließlich Ansprüche wegen finanzieller Verluste, Kommunikationsstörungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen, Schäden, Klagen oder Verfahren aus diesem Vertrag entstehen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung der Software und den Zugriff auf die Website. Deren Inhalte oder Teile davon sowie die Ihnen dadurch gewährten Rechte bleiben unberührt, selbst wenn Stino auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Es ist unerheblich, ob ein Anspruch auf Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Urheberrechtsverletzung oder einem anderen Rechtsgrund beruht.
In einigen Ländern sind Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse für Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig. Daher treffen die oben genannten Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse möglicherweise nicht auf Sie zu. Der Haftungsausschluss gilt in Ihrem Fall nicht. Innerhalb dieser Regionen ist die Haftung von Stino und/oder seinen Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Partnern, Lizenzgebern oder Vertretern auf den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag beschränkt.
8. Datennutzung
- STiNO erhebt und verarbeitet Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
- Soweit dies für Abrechnungszwecke erforderlich ist, kann STiNO Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln.
9. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
- STiNO gewährt Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software, den Programmen oder Skripten. Die Weitergabe der Softwarelizenz an Dritte im Rahmen eines Mietmodells ist gemäß den Lizenzbedingungen nur zulässig, wenn sie ausdrücklich als SaaS-Lizenz (Software-as-a-Service) gekennzeichnet ist. Andernfalls ist die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte nicht gestattet. Der Kunde löscht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle Kopien der bereitgestellten Software und darf diese nicht weiter verwenden. Diese Bestimmungen gelten nicht für eingebundene Softwaremodule von Drittanbietern; hierfür gelten ausschließlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
- Beim Kauf von Player Access-Lizenzen richtet sich die Anzahl der Computer, auf denen die Software ausgeführt werden soll. Der Kunde kann die Computer wechseln, muss jedoch sicherstellen, dass die Software nicht gleichzeitig auf mehr als der vereinbarten Anzahl von Computern installiert ist.
- Der Kunde darf das von STiNO erworbene Nutzungsrecht in ausführbarer Form (Objektprogramme, nicht Quellprogramme) an einen anderen Benutzer weiterverkaufen, wenn er auf die Nutzung der Software verzichtet und der andere Benutzer sich verpflichtet, das Programm durch eine Erklärung gegenüber STiNO zu schützen und den vereinbarten Umfang des Nutzungsrechts an der Software anerkennt.
- Der Kunde darf die Software und die zugehörige Dokumentation nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von STiNO verändern. Er ist jedoch berechtigt, Module zu entwickeln und diese über die bereitgestellten und dokumentierten Schnittstellen in die Software zu integrieren. Es ist dem Kunden untersagt, abgeleitete Werke der Software zu erstellen oder die Dokumentation zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu verändern oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, außer für den eigenen zulässigen Gebrauch.
- Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software bleibt auch nach dem Verkauf des Unternehmens bestehen.
10. Zusage der Entschädigung
- Sie verpflichten sich, STiNO und seine Tochtergesellschaften und/oder deren Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Aktionäre, Partner und Vertreter (zusammenfassend als „STiNO-Parteien“ bezeichnet) von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten im Falle eines Rechtsstreits) freizustellen und schadlos zu halten, die einer STiNO-Partei im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: (i) der Nutzung oder angeblichen Nutzung der Website durch Dritte unter Ihrem Mitgliedsnamen, unabhängig davon, ob Sie dies autorisiert haben oder nicht, (ii) dem Austausch von Informationen und Inhalten, die in Ihrem Namen auf der Website veröffentlicht werden, (iii) dem Verstoß des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- STiNO behält sich das Recht vor, auf Ihre Kosten die alleinige Kontrolle über alle Angelegenheiten in diesem Zusammenhang zu übernehmen, die andernfalls von Ihnen zu erstatten wären, und Sie erklären sich in diesem Fall bereit, mit der Verteidigung von STiNO bei einem solchen Anspruch zusammenzuarbeiten.
11. Vertragsdauer, Beendigung von Dienstleistungsverträgen
- Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit bzw. ursprüngliche Vertragslaufzeit, es sei denn, er wird von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt. Beträgt die ursprüngliche Vertragslaufzeit mehr als ein Jahr, so beträgt jede Verlängerungsperiode ein Jahr.
- Kündigungen müssen schriftlich erfolgen; die Übermittlung per E-Mail genügt zur Erfüllung dieser Anforderung.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sämtliche Ansprüche jeglicher Art aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
13. Sonstige
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt, den sie bei Kenntnis der Unwirksamkeit gehabt hätten.
Bestätigung
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Stino dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Angebote oder Vereinbarungen sowie jegliche sonstige Kommunikation zwischen Ihnen und Stino in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.